Sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie
Durch die Zusatzqualifikation "Sektorale Heilpraktikerin für Phyiotherapie" ist es mir erlaubt, Patienten auch ohne Rezept vom Arzt zu untersuchen und zu behandeln.
Dies bietet Ihnen als Patient viele Vorteile:
Sollte sich bei meiner Untersuchung die Notwendigkeit zur weiteren Abklärung durch einen Arzt ergeben, um z.B. mithilfe von bildgebenden Verfahren eine genauere Diagnose stellen zu können, wird der Patient natürlich zu einem Facharzt weitergeleitet.
Termin beim Physiotherapeuten ohne vorherigen Arztbesuch
Für Privatpatienten:
Sie können ohne Rezept zu mir kommen.
Die Rechnung, erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker "GebüH", können Sie bei Ihrer Privatversicherung als Heilbehandlung geltend machen und eine Rückerstattung beantragen, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Manche Versicherer bieten sogar einen 100 %-igen Versicherungsschutz für den Bereich "Heilmittel" an.
Für gesetzlich Versicherte mit privater Zusatzversicherung:
Wenn Ihre Zusatzversicherung Heilpraktikerleistungen beinhaltet (und Leistungen von sektoralen Heilpraktikern nicht explizit ausschliesst) können Sie die Rechnung (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker "GebüH") bei dieser Versicherung einreichen. Die teilweise oder vollständige Kostenübernahme hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft ab.
Für gesetzlich Versicherte:
Ihre gesetzliche Krankenkasse wird die Kosten für meine Leistungen nicht übernehmen.
Sie können meine Leistungen aber gerne als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Für Selbstzahler:
Jeder Patient kann ohne ärztliches Rezept zur Behandlung kommen, sofern die Untersuchung/Behandlung selbst bezahlt wird. Abgerechnet wird im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, erhalten Sie als Patient, der keine Heilpraktikerversicherung hat, lediglich eine Quittung/Rechnung über die gezahlten Leistungen. Damit können Sie am Ende des Jahres versuchen, die Heilpraktikerleistung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen.
Preise
Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach meinem Zeitaufwand oder nach den geleisteten Heilmitteln. Grundlage der Vergütungsberechnung ist das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Grundsätzlich muss mit durchschnittlichen Kosten von
35 - 40 € / 30 Minuten und
70 - 80 € / 60 Minuten
gerechnet werden.